1. | Allgemeines |
1.1 | Verträge werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen abgeschlossen, abweichende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die Vertragssprache ist deutsch bzw. englisch. |
1.2 | Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen und Verbesserungen unserer Produkte bleiben vorbehalten. |
1.3 | Für handgefertigte Produkte gilt eine Toleranz von +/- 10 % bezüglich angegebener Maße und Größenverhältnisse als vereinbart. |
| |
2. | Preise und Zahlungsbedingungen |
2.1 | Wir berechnen die am Tage der Lieferung gültigen Preise in Euro (EUR) zuzüglich des jeweils gültigen Mehrwertsteuerzuschlags. Die Preise gelten auch bei sofortiger Zahlung ohne Abzug, sofern nicht besondere Bedingungen vereinbart werden. Kosten für Verpackung, sowie Transport-, Fracht- und Versicherungskosten gehen zulasten des Kunden. |
2.2 | Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns einen angemessenen Preisaufschlag vor. |
2.3 | Bei der Notwendigkeit außergewöhnlicher Vorleistungen unsererseits, kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. |
2.4 | Rechnungen sind bis zum angegebenen Datum fällig und zahlbar in Euro (EUR) auf unser Konto. Maßgeblich ist der Zahlungseingang. Wechsel und Schecks werden von uns auf Kosten des Kunden nur erfüllungshalber angenommen. |
2.5 | Der Kunde ist nicht berechtigt mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. |
2.6 | Verbindlichkeiten gegenüber dem Kunden können wir gegen unsere offenen Forderungen gegen den Kunden ggf. auch vor Eintritt der Fälligkeit verrechnen. |
2.7 | Bei vereinbarter Rücksendung von mangelfreier Ware wird dem Kunden ein Prüf- und Abwicklungsaufwand in Höhe von bis zu 15 % des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 10 EUR berechnet. |
| |
3. | Lieferung |
3.1 | Lieferzeiten gelten nur annähernd, wir bemühen uns, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Diese sind jedoch wegen Eigenarten der Glasverarbeitung unverbindlich. Unsere vertraglichen Pflichten stehen unter dem Vorbehalt unserer eigenen richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Lieferanten. |
3.2 | Falls wir eine schriftlich verbindlich vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten können, hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die Nachfrist beginnt mit dem Tag der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Kunden. |
3.3 | Wir werden von einer Lieferverpflichtung befreit, wenn von uns unverschuldet eine Lieferung durch eine Produktionseinstellung eines unserer Lieferanten unmöglich wird und eine Ersatzbeschaffung nur mit unverhältnismäßigem oder unzumutbarem Aufwand möglich ist. Über diese Umstände informieren wir den Kunden unverzüglich und erstatten bereits geleistete nicht bediente Zahlungen. |
3.4 | Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Geschäftssitz. |
3.5 | Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem von uns gewählten Logistikunternehmen übergeben haben. Dies gilt auch für Teillieferungen. |
3.6 | Für Verzugsschäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur, wenn uns der Kunde über drohende Verzugsfolgen schriftlich informiert hat, höchstens jedoch bis zum Nettowert der Lieferung. |
3.7 | Höhere Gewalt und von uns nicht zu vertretende Störungen verlängern die Lieferfristen entsprechend und befreien uns bei dadurch bedingter Unmöglichkeit von der Lieferpflicht. |
3.8 | Verpackungsmaterial nehmen wir nur insoweit zurück, als wir dazu gemäß der Verpackungsverordnung verpflichtet sind. |
| |
4. | Eigentumsvorbehalt |
4.1 | Die Ware bleibt bis zu vollständigen Begleichung unserer sämtlichen Forderungen aus dem jeweils bestehenden Vertragsverhältnis gegenüber dem Kunden unser Eigentum. |
4.2 | Der Kunde verpflichtet sich bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen zur pfleglichen Behandlung der Vorbehaltsware. |
4.3 | Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware sind unzulässig. Der Kunde hat uns etwaige mögliche, absehbare oder erfolgte Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sofort mitzuteilen. |
4.4 | Jeder Standortwechsel der Vorbehaltsware sowie Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind uns unverzüglich und schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen ist das Pfändungsprotokoll beizufügen. |
4.5 | Soweit die Vorbehaltsware vom Kunden verändert oder in andere Geräte oder Gegenstände eingegliedert wird, gelten wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGB und erwerben das Eigentum an den Zwischen- oder Enderzeugnissen. Der Verarbeiter ist nur Verwahrer. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden wird, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen. |
| |
5. | Abnahme- und Zahlungsverzug |
5.1 | Wenn der Käufer ohne Berechtigung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Abnahme der Ware verweigert, oder eine Abnahmeverweigerung erklärt, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. |
5.2 | Bei Überschreitung der Zahlungsfristen und nach Ablauf der dem Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist treten alle gesetzlichen Verzugsfolgen ohne besondere weitere Mahnung ein. Wir behalten uns insbesondere die Berechnung von Zinsen in Höhe des jeweiligen Zinssatzes unserer Hausbank vor, soweit diese die Höhe des gesetzlich vorgesehenen Zinssatzes von 5 % über dem Basiszinssatz überschreiten. Außerdem wird der Gesamtsaldo unabhängig von irgendwelchen Zahlungszielen sofort zur Zahlung fällig. |
5.3 | Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung im Verzug, so werden sämtliche Forderungen gegen ihn sofort fällig und wir sind zu weiteren Leistungen aus laufenden Verträgen nicht verpflichtet. Für offene Lieferungen können wir unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Lieferung der Ware verlangen. Das gleiche gilt bei Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks, einem Ausbleiben einer vereinbarten Zahlung oder der Insolvenz des Kunden. |
5.4 | Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme gelieferter Ware berechtigt. In diesem Fall ist der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. |
5.5 | Schäden, die uns durch Abnahme- oder Zahlungsverzug seitens des Kunden entstehen, sind vom Kunden in Form von Schadensersatz zu tragen. |
| |
6. | Mängelhaftung und Rügepflicht |
6.1 | Wir haften dafür, daß die Lieferware bei Gefahrübergang mangelfrei ist. Die geschuldete Beschaffenheit und Haltbarkeit der Lieferware richtet sich nach der schriftlichen Produktbeschreibung unter Berücksichtigung produktionsspezifischer üblicher Abweichungen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Weitergehende Angaben werden nur durch ausdrückliche schriftliche Einbeziehung Vertragsbestandteil. |
6.2 | Sollten sich Beanstandungen ergeben, so sind offensichtliche Mängel unverzüglich nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, jedoch spätestens innerhalb von 8 Tagen zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Transportschäden sind sofort beim Transporteur anzuzeigen. Zur Fristenwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. |
| |
7. | Ersatzansprüche |
7.1 | Bei Verwendung von nicht ausdrücklich und schriftlich beschriebenen Komponenten und Systemen für den Betrieb gelieferter Ware erlischt jeglicher Ersatz- oder Haftungsanspruch. Dies gilt auch bei nicht sachgemäßer Behandlung der Ware durch den Kunden. |
7.2 | Der Betrieb von unseren Geräten mit Anlagen oder Systemen, die mit anderem als atmosphärischem Druck arbeiten, ist schriftlich von unserer Seite genehmigungspflichtig, andernfalls entfallen jegliche Ersatz- und Haftungsansprüche. |
7.3 | Die zum Betrieb unserer Geräte verwendeten Gase, die sich von Druckluft unterscheiden, benötigen die ausdrückliche schriftliche Genehmigung unsererseits, andernfalls entfallen jegliche Ersatz- und Haftungsansprüche. |
7.4 | Eine Verwendung von komprimierten oder dekomprimierten Gasen in nicht sachgemäßen Druckbereichen führt zum Verlust jeglicher Ersatz- und Haftungsansprüche. |
7.5 | Benötigt der Kunde unsere Ware für andere als in der Produktbeschreibung erwähnte Zwecke, muß er ihre spezielle Eignung für diese – auch hinsichtlich der Produktsicherheit – und ihre Übereinstimmung mit allen einschlägigen technischen, behördlichen oder gesetzlichen Vorschriften auf eigene Verantwortung vor dem geplanten Einsatz prüfen. |
7.6 | Wird gelieferte Ware durch den Kunden umweltschädlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstwelchen gefährlichen Stoffen ausgesetzt, ist die Ware bei Rücksendung oder im Falle der Mängelgewährleistung durch den Kunden und auf dessen Kosten zu reinigen. |
7.7 | Auf Ersatz von Vermögens- und Sachschäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Schäden, die nicht an der Lieferware auftreten, haften wir nur, wenn uns der Kunde vor Vertragsabschluß schriftlich auf die Möglichkeit eines Schadens hinweist und wir speziell darauf unsere Einwilligung schriftlich erklärt haben. Unsere Haftung ist maximal auf die Höhe des Nettowertes der Ware begrenzt. |
| |
8. | Rechtsbehalt, Schutzrechte und Geheimhaltung |
8.1 | Für alle von uns hergestellten Modelle, Prototypen, Formen, Werkzeuge, Bilder, Abbildungen, sowie kaufmännische und technische Unterlagen und Beschreibungen behalten wir uns das Eigentum und alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Das gilt auch für Entwicklungen, deren Finanzierung der Kunde ganz oder teilweise übernimmt. Deren Nutzung oder Produktion durch den Kunden oder in dessen Auftrag ist ausschließlich nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung und in der schriftlich fixierten Art gestattet. |
8.2 | Aus der Geschäftsverbindung mit uns erlangtes und nicht offenkundiges Wissen hat der Kunde Dritten gegenüber geheim zu halten. |
8.3 | Werden durch das Handeln eines Kunden mit oder durch unsere Waren Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt, haftet ausschließlich der Kunde. |
| |
9. | Recht und Gerichtsstand |
9.1 | Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der Regeln des UN-Kaufrechts Anwendung. |
9.2 | Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. |
9.3 | Bei Unwirksamkeit einzelner AGB-Klauseln berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. |
9.4 | Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sie bedürfen der schriftlichen vertraglichen Fixierung. |
9.5 | Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Treten wir als Kläger auf, sind wir berechtigt, auch am Sitz des Kunden Klage zu erheben. |
| |
| Stand 04/2009 AGB als PDF |