General Terms and Conditions

1.Allgemeines
1.1Verträge werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen abgeschlossen, abweichende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die Vertragssprache ist deutsch bzw. englisch.
1.2Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen und Verbesserungen unserer Produkte bleiben vorbehalten.
1.3Für handgefertigte Produkte gilt eine Toleranz von +/- 10 % bezüglich angegebener Maße und Größenverhältnisse als vereinbart.
  
2.Preise und Zahlungsbedingungen
2.1Wir berechnen die am Tage der Lieferung gültigen Preise in Euro (EUR) zuzüglich des jeweils gültigen Mehrwertsteuerzuschlags. Die Preise gelten auch bei sofortiger Zahlung ohne Abzug, sofern nicht besondere Bedingungen vereinbart werden. Kosten für Verpackung, sowie Transport-, Fracht- und Versicherungskosten gehen zulasten des Kunden.
2.2Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns einen angemessenen Preisaufschlag vor.
2.3Bei der Notwendigkeit außergewöhnlicher Vorleistungen unsererseits, kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
2.4Rechnungen sind bis zum angegebenen Datum fällig und zahlbar in Euro (EUR) auf unser Konto. Maßgeblich ist der Zahlungseingang. Wechsel und Schecks werden von uns auf Kosten des Kunden nur erfüllungshalber angenommen.
2.5Der Kunde ist nicht berechtigt mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
2.6Verbindlichkeiten gegenüber dem Kunden können wir gegen unsere offenen Forderungen gegen den Kunden ggf. auch vor Eintritt der Fälligkeit verrechnen.
2.7Bei vereinbarter Rücksendung von mangelfreier Ware wird dem Kunden ein Prüf- und Abwicklungsaufwand in Höhe von bis zu 15 % des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 10 EUR berechnet.
  
3.Lieferung
3.1Lieferzeiten gelten nur annähernd, wir bemühen uns, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Diese sind jedoch wegen Eigenarten der Glasverarbeitung unverbindlich. Unsere vertraglichen Pflichten stehen unter dem Vorbehalt unserer eigenen richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Lieferanten.
3.2Falls wir eine schriftlich verbindlich vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten können, hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die Nachfrist beginnt mit dem Tag der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Kunden.
3.3Wir werden von einer Lieferverpflichtung befreit, wenn von uns unverschuldet eine Lieferung durch eine Produktionseinstellung eines unserer Lieferanten unmöglich wird und eine Ersatzbeschaffung nur mit unverhältnismäßigem oder unzumutbarem Aufwand möglich ist. Über diese Umstände informieren wir den Kunden unverzüglich und erstatten bereits geleistete nicht bediente Zahlungen.
3.4Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Geschäftssitz.
3.5Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem von uns gewählten Logistikunternehmen übergeben haben. Dies gilt auch für Teillieferungen.
3.6Für Verzugsschäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur, wenn uns der Kunde über drohende Verzugsfolgen schriftlich informiert hat, höchstens jedoch bis zum Nettowert der Lieferung.
3.7Höhere Gewalt und von uns nicht zu vertretende Störungen verlängern die Lieferfristen entsprechend und befreien uns bei dadurch bedingter Unmöglichkeit von der Lieferpflicht.
3.8Verpackungsmaterial nehmen wir nur insoweit zurück, als wir dazu gemäß der Verpackungsverordnung verpflichtet sind.
  
4.Eigentumsvorbehalt
4.1Die Ware bleibt bis zu vollständigen Begleichung unserer sämtlichen Forderungen aus dem jeweils bestehenden Vertragsverhältnis gegenüber dem Kunden unser Eigentum.
4.2Der Kunde verpflichtet sich bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen zur pfleglichen Behandlung der Vorbehaltsware.
4.3Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware sind unzulässig. Der Kunde hat uns etwaige mögliche, absehbare oder erfolgte Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sofort mitzuteilen.
4.4Jeder Standortwechsel der Vorbehaltsware sowie Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind uns unverzüglich und schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen ist das Pfändungsprotokoll beizufügen.
4.5Soweit die Vorbehaltsware vom Kunden verändert oder in andere Geräte oder Gegenstände eingegliedert wird, gelten wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGB und erwerben das Eigentum an den Zwischen- oder Enderzeugnissen. Der Verarbeiter ist nur Verwahrer. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden wird, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen.
  
5.Abnahme- und Zahlungsverzug
5.1Wenn der Käufer ohne Berechtigung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Abnahme der Ware verweigert, oder eine Abnahmeverweigerung erklärt, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
5.2Bei Überschreitung der Zahlungsfristen und nach Ablauf der dem Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist treten alle gesetzlichen Verzugsfolgen ohne besondere weitere Mahnung ein. Wir behalten uns insbesondere die Berechnung von Zinsen in Höhe des jeweiligen Zinssatzes unserer Hausbank vor, soweit diese die Höhe des gesetzlich vorgesehenen Zinssatzes von 5 % über dem Basiszinssatz überschreiten. Außerdem wird der Gesamtsaldo unabhängig von irgendwelchen Zahlungszielen sofort zur Zahlung fällig.
5.3Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung im Verzug, so werden sämtliche Forderungen gegen ihn sofort fällig und wir sind zu weiteren Leistungen aus laufenden Verträgen nicht verpflichtet. Für offene Lieferungen können wir unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Lieferung der Ware verlangen. Das gleiche gilt bei Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks, einem Ausbleiben einer vereinbarten Zahlung oder der Insolvenz des Kunden.
5.4Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme gelieferter Ware berechtigt. In diesem Fall ist der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
5.5Schäden, die uns durch Abnahme- oder Zahlungsverzug seitens des Kunden entstehen, sind vom Kunden in Form von Schadensersatz zu tragen.
  
6.Mängelhaftung und Rügepflicht
6.1Wir haften dafür, daß die Lieferware bei Gefahrübergang mangelfrei ist. Die geschuldete Beschaffenheit und Haltbarkeit der Lieferware richtet sich nach der schriftlichen Produktbeschreibung unter Berücksichtigung produktionsspezifischer üblicher Abweichungen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Weitergehende Angaben werden nur durch ausdrückliche schriftliche Einbeziehung Vertragsbestandteil.
6.2Sollten sich Beanstandungen ergeben, so sind offensichtliche Mängel unverzüglich nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, jedoch spätestens innerhalb von 8 Tagen zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Transportschäden sind sofort beim Transporteur anzuzeigen. Zur Fristenwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  
7.Ersatzansprüche
7.1Bei Verwendung von nicht ausdrücklich und schriftlich beschriebenen Komponenten und Systemen für den Betrieb gelieferter Ware erlischt jeglicher Ersatz- oder Haftungsanspruch. Dies gilt auch bei nicht sachgemäßer Behandlung der Ware durch den Kunden.
7.2Der Betrieb von unseren Geräten mit Anlagen oder Systemen, die mit anderem als atmosphärischem Druck arbeiten, ist schriftlich von unserer Seite genehmigungspflichtig, andernfalls entfallen jegliche Ersatz- und Haftungsansprüche.
7.3Die zum Betrieb unserer Geräte verwendeten Gase, die sich von Druckluft unterscheiden, benötigen die ausdrückliche schriftliche Genehmigung unsererseits, andernfalls entfallen jegliche Ersatz- und Haftungsansprüche.
7.4Eine Verwendung von komprimierten oder dekomprimierten Gasen in nicht sachgemäßen Druckbereichen führt zum Verlust jeglicher Ersatz- und Haftungsansprüche.
7.5Benötigt der Kunde unsere Ware für andere als in der Produktbeschreibung erwähnte Zwecke, muß er ihre spezielle Eignung für diese – auch hinsichtlich der Produktsicherheit – und ihre Übereinstimmung mit allen einschlägigen technischen, behördlichen oder gesetzlichen Vorschriften auf eigene Verantwortung vor dem geplanten Einsatz prüfen.
7.6Wird gelieferte Ware durch den Kunden umweltschädlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstwelchen gefährlichen Stoffen ausgesetzt, ist die Ware bei Rücksendung oder im Falle der Mängelgewährleistung durch den Kunden und auf dessen Kosten zu reinigen.
7.7Auf Ersatz von Vermögens- und Sachschäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Schäden, die nicht an der Lieferware auftreten, haften wir nur, wenn uns der Kunde vor Vertragsabschluß schriftlich auf die Möglichkeit eines Schadens hinweist und wir speziell darauf unsere Einwilligung schriftlich erklärt haben. Unsere Haftung ist maximal auf die Höhe des Nettowertes der Ware begrenzt.
  
8.Rechtsbehalt, Schutzrechte und Geheimhaltung
8.1Für alle von uns hergestellten Modelle, Prototypen, Formen, Werkzeuge, Bilder, Abbildungen, sowie kaufmännische und technische Unterlagen und Beschreibungen behalten wir uns das Eigentum und alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Das gilt auch für Entwicklungen, deren Finanzierung der Kunde ganz oder teilweise übernimmt. Deren Nutzung oder Produktion durch den Kunden oder in dessen Auftrag ist ausschließlich nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung und in der schriftlich fixierten Art gestattet.
8.2Aus der Geschäftsverbindung mit uns erlangtes und nicht offenkundiges Wissen hat der Kunde Dritten gegenüber geheim zu halten.
8.3Werden durch das Handeln eines Kunden mit oder durch unsere Waren Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt, haftet ausschließlich der Kunde.
  
9.Recht und Gerichtsstand
9.1Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der Regeln des UN-Kaufrechts Anwendung.
9.2Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.
9.3Bei Unwirksamkeit einzelner AGB-Klauseln berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.
9.4Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sie bedürfen der schriftlichen vertraglichen Fixierung.
9.5Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Treten wir als Kläger auf, sind wir berechtigt, auch am Sitz des Kunden Klage zu erheben.
  
 Stand 04/2009   AGB als PDF
Shopping Basket
We use cookies

We use cookies on our website. Some of them are essential for the operation of the site, while others help us to improve this site and the user experience (tracking cookies).

You can decide for yourself whether you want to allow cookies or not. Please note that if you reject them, you may not be able to use all the functionalities of the site.

Scroll to Top